Unterhaltssicherung 2026. Alles auf einer Seite.

Rechner, Tagessätze, Anspruch und Steuern — kompakt erklärt für Reservisten der Bundeswehr.

USG-Rechner 2026

Berechne dein Reservisten-Gehalt für die geplante Wehrübung: Mindestleistung, Prämie und Tagessätze auf einen Blick. Alle Werte aus der aktuellen Tagessatz-Tabelle.

Wichtig: Der Rechner liefert eine Näherung. Nicht berücksichtigt: Dienstgeld (§ 14), Auslandszuschlag (§ 19), individuelle Sonderfälle. Verbindlich ist der Bescheid des BAPersBw.

Ganzes Jahr mit mehreren Dienstblöcken, Urlaub und Zuschlag nach § 12 oder § 13 planen: RDL-Planer.

Dein Tagessatz

Mindestleistung (§8)76,85 € / Tag
Prämie (§11)23,53 € / Tag
Gesamt100,38 € / Tag

Mindestleistung (§8 USG)

76,85 €

Steuerfrei & Netto

Dienstleistungsprämie (§11 USG)

23,53 €

Zusätzlich & Steuerfrei

Gesamtbetrag

Ausgezahlt

100,38 €

1 Tage × 100,38 €

Unverbindliche Berechnung auf Basis der Mindestleistungstabelle (MLAnpV, Stand 05/2024) und der Prämientabelle (BGBl. 2025 I Nr. 370). Individuelle Faktoren können abweichen.

Aktualisiert nach dem Wehrdienst­modernisierungs­gesetz (WDModG) vom 01.01.2026. Neuerungen: Korporal/Stabskorporal als neue Dienstgrade, angepasste Prämien (§11 USG), Dienstgeld (§14 USG) sowie Fahrtkostenerstattung (§17a USG).

Quelle: Mindestleistung gemäß Anlage 1 USG (MLAnpV 01.05.2024). Prämien gemäß Anlage 2 USG (BGBl. 2025 I Nr. 370).

Alle Tagessätze 2026

Mindestleistung, Prämie, Dienstgeld und Auslandszuschlag nach Dienstgrad — vollständige Tabellen. So liest du die Tabelle: Suche deinen Dienstgrad links, die Spalten rechts zeigen den Tagessatz je nach Kinderzahl (0, 1, 2, 3+).

Dienstgradohne Kind1 Kind2 Kinder3+ Kinder
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose, Gefreiter76,85 €89,52 €93,90 €105,34 €
Obergefreiter, Hauptgefreiter78,04 €90,88 €95,10 €106,29 €
Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett78,48 €91,39 €95,40 €106,44 €
Stabsunteroffizier, Obermaat, Korporal, Stabskorporal80,31 €93,29 €96,76 €107,26 €
Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Oberfeldwebel, Oberbootsmann82,74 €96,04 €99,48 €109,89 €
Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich86,35 €100,09 €103,44 €113,81 €
Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant91,66 €106,29 €109,62 €119,88 €
Oberleutnant96,75 €111,74 €115,27 €125,24 €
Hauptmann, Kapitänleutnant106,84 €123,11 €126,51 €136,56 €
Major, Korvettenkapitän, Stabshauptmann, Stabsarzt126,36 €145,38 €148,81 €158,91 €
Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsarzt128,97 €148,44 €151,90 €161,76 €
Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker148,97 €172,69 €176,03 €185,57 €
Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt und höher160,07 €186,02 €189,34 €198,70 €

Bei mehr als 3 Kindern erhöht sich der Tagessatz je weiterem Kind um die Differenz zwischen Spalte 3 und 4.

Quelle: Mindestleistung gemäß MLAnpV vom 01.05.2024. Prämien, Dienstgeld, Auslandszuschlag gemäß Anlage 2 USG (BGBl. 2025 I Nr. 370). Fahrtkosten gemäß § 17a USG.

Wer bekommt USG?

Reservistendienst Leistende (RDL) erhalten auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) — § 1 Abs. 1 USG. Der Antrag kann nach Erhalt des Heranziehungs- oder Aktivierungsbescheids gestellt werden.

Das Antragsrecht endet in der Regel mit Ablauf des 6. Monats nach Ende deines Reservedienstes (§ 25 Abs. 2 USG). Leistungen nach §§ 5 bis 9, 14, 17a und 19 USG gibt es nur auf Antrag (§ 25 Abs. 1 USG). Die Prämie (§ 11) und der Zuschlag für längeren Dienst (§ 12) werden von Amts wegen gezahlt — kein Antrag nötig.

Du hast ein Wahlrecht bei jeder Übung: entweder Verdienstausfall (Arbeitnehmer § 5, Selbstständige § 6) oder die Mindestleistung (§ 8). Die Wahl bindet für die Dauer der Dienstleistung. Wer die Mindestleistung wählt, kann daneben keinen Verdienstausfall geltend machen.

Sonderfälle: Studierende und Arbeitslose ohne Erwerbseinkommen erhalten die Mindestleistung. Beamte bekommen ihre Bezüge weiter, der USG-Antrag lohnt sich trotzdem wegen Prämie und Dienstgeld. Versorgungsempfänger (Pensionäre) haben einen eigenen Berechnungsweg nach § 9 USG — der Unterschiedsbetrag zwischen Versorgungsbezügen und ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (netto, Endstufe) wird vom BAPersBw individuell berechnet.

Antrag per Post an: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Postfach 30 10 54, 40410 Düsseldorf. Oder per E-Mail (eingescannt, unterschrieben): USG@bundeswehr.org. Tipp: Registriere dich rechtzeitig in der USG-App (USG-Online) — das Initialkennwort kommt per Post, plane 1–2 Wochen ein.

Quelle: §§ 1, 5–9, 11, 12, 14, 17a, 19, 25 USG. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid des BAPersBw.

So wird berechnet

Die Mindestleistung in vier Schritten:

  • Dienstgrad bestimmen. Der Dienstgrad bestimmt den Tagessatz (§ 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 USG). Höherer Dienstgrad = höherer Tagessatz.
  • Kinder berücksichtigen. Tagessatz hängt von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder ab (0, 1, 2, 3+). Ab dem 4. Kind: Differenz zwischen Spalte 4 und 5 je weiterem Kind addieren.
  • Diensttage multiplizieren. Tagessatz × Diensttage = Mindestleistung gesamt.
  • Prämie addieren. Die Prämie (§ 11) kommt pro Diensttag obendrauf — von Amts wegen, kein Antrag.

Faustregel — was ist günstiger? Mindestleistung wählen, wenn dein Netto-Tagesverdienst unter dem Mindestleistungssatz liegt (Studierende, Teilzeit, Arbeitslose). Verdienstausfall wählen, wenn dein Netto-Tagesverdienst darüber liegt. Vergleiche immer Netto, nicht Brutto. Den persönlichen Betrag rechnet der USG-Rechner aus.

Typische Fehler: Prämie vergessen (kommt immer obendrauf), Brutto statt Netto verglichen, Kinderzahl im Antrag nicht aktualisiert, Antragsfrist verpasst (6 Monate nach Dienstende).

Weitere Bausteine: Dienstgeld (§ 14) für Wochenend-/Feiertagsdienst, Auslandszuschlag (§ 19) bei Auslandseinsatz, Fahrtkosten (§ 17a) ab 30 km. Zuschlag für längeren Dienst (§ 12): 70 € pro Tag ab dem 15. Diensttag, max. 700 € pro Jahr. Verpflichtungszuschlag (§ 13): 35 € pro Tag bei mindestens 33 Diensttagen (mit Verpflichtungsvereinbarung), max. 1.470 € pro Jahr.

Quelle: Tagessätze gemäß MLAnpV vom 01.05.2024. Prämien, Dienstgeld, Auslandszuschlag gemäß BGBl. 2025 I Nr. 370.

Prämie (§ 11 USG) — steuerfrei

Die Reservistendienstleistungsprämie (§ 11 USG) ist eine tägliche, steuerfreie Zahlung für jeden Diensttag — zusätzlich zur Mindestleistung oder zum Verdienstausfall. Sie wird von Amts wegen gezahlt, ein Antrag ist nicht nötig. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Dienstgrad (Anlage 2 USG).

Häufige Missverständnisse:

  • „Die Prämie ersetzt den Verdienstausfall." — Falsch. Sie kommt zusätzlich, in beiden Wahlvarianten.
  • „Ich muss die Prämie beantragen." — Nein. Auszahlung erfolgt automatisch.
  • „Die Prämie hängt von der Kinderzahl ab." — Nein. Nur vom Dienstgrad. Die Kinderzahl beeinflusst die Mindestleistung.

Alle Prämiensätze pro Dienstgrad: siehe Tagessatz-Tabelle. Die Prämie ist steuerfrei nach § 3 Nr. 48 EStG, kein Progressionsvorbehalt — Details unter Steuern.

Quelle: § 11 USG. Sätze gemäß Anlage 2 USG (BGBl. 2025 I Nr. 370). Steuerfrei nach § 3 Nr. 48 EStG.

Dienstgeld (§ 14 USG) — steuerfrei

Das Dienstgeld (§ 14 USG) ist eine zusätzliche, steuerfreie Leistung für Reservistendienst an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie für eintägige Dienstleistungen an Freitagen. Es wird zusätzlich zur Mindestleistung oder zum Verdienstausfall und zur Prämie gezahlt.

Dienstgeld wird gewährt für:

  • Dienst an Samstagen
  • Dienst an Sonntagen
  • Dienst an gesetzlichen Feiertagen
  • Eintägige Dienste an Freitagen

Wichtig: Bei Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag (§ 18) entfällt das Dienstgeld (§ 14 Satz 3 USG). Das Dienstgeld muss im USG-Antrag beantragt werden, es wird nicht von Amts wegen gezahlt. Sätze pro Dienstgrad: siehe Tagessatz-Tabelle.

Quelle: § 14 USG. Sätze gemäß Anlage 2 USG (BGBl. 2025 I Nr. 370). Steuerfrei nach § 3 Nr. 48 EStG.

Auslandszuschlag (§ 19 USG) — steuerfrei

Der Auslandszuschlag (§ 19 USG) ist ein zusätzlicher, steuerfreier Tagessatz für Reservistendienst im Ausland. Er kommt zusätzlich zur Mindestleistung oder zum Verdienstausfall und zur Prämie. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Dienstgrad (Anlage 2 USG).

Voraussetzungen:

  • Dienst an einem Auslandsdienstort, an dem Berufs- und Zeitsoldaten Auslandsdienstbezüge oder Auslandstrennungsgeld erhalten
  • Kein Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag (§ 18)
  • Der Zuschlag muss beantragt werden — keine Zahlung von Amts wegen

Kein Auslandszuschlag bei Auslandsverwendungszuschlag: Wer Auslandsverwendungszuschlag (§ 18) erhält, bekommt weder Auslandszuschlag noch Dienstgeld (§ 14). Die Prämie (§ 11) wird auch im Ausland gezahlt. Sätze pro Dienstgrad: siehe Tagessatz-Tabelle.

Quelle: § 19 USG. Sätze gemäß Anlage 2 USG (BGBl. 2025 I Nr. 370). Steuerfrei nach § 3 Nr. 48 EStG.

Steuern — Steuerfreiheit & Progressionsvorbehalt

USG-Leistungen sind nach § 3 Nr. 48 EStG steuerfrei. Das gilt für Mindestleistung, Prämie, Dienstgeld, Zuschlag für längeren Dienst, Auslandszuschlag und Fahrtkosten. Es erfolgt kein Lohnsteuerabzug durch das BAPersBw, du musst diese Beträge nicht als Einkommen in der Steuererklärung angeben.

Progressionsvorbehalt für Arbeitnehmer: Verdienstausfall nach § 5 USG ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (§ 32b EStG). Bei den typischen Reservisten-Dienstdauern (wenige Wochen im Jahr) ist der Effekt gering. Die Bundeswehr übermittelt die § 5-Beträge elektronisch an dein Finanzamt — prüfe sie in der Steuererklärung (Anlage N, Lohn-/Entgeltersatzleistungen) und korrigiere sie nur, wenn sie falsch sind.

Sonderfall Selbstständige: Die Entschädigung nach § 6 USG ist nicht steuerfrei — sie gilt als Betriebseinnahme und muss versteuert werden. Wer die Mindestleistung (§ 8) wählt, bleibt im steuerfreien Bereich. Ob sich das lohnt, zeigt der USG-Rechner.

Das BAPersBw erstellt für jedes Kalenderjahr eine Leistungsbescheinigung für die Steuererklärung. Sozialleistungen (ALG II, Wohngeld) können USG-Leistungen unabhängig von der Steuerfreiheit als Einkommen anrechnen — im Zweifel bei der zuständigen Stelle erkundigen.

Quelle: § 3 Nr. 48 EStG, § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h EStG, § 6 USG i. V. m. § 18 EStG. Verbindlich ist die Einschätzung deines Finanzamts.

Antrag stellen?

Alle Formulare und Vordrucke für den USG-Antrag findest du gebündelt unter Anträge & Formulare.

Stand: BGBl. 2025 I Nr. 370 (WDModG, gültig ab 01.01.2026) sowie MLAnpV vom 01.05.2024. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid des BAPersBw.