Unterhaltssicherung (USG)

Deine finanzielle Absicherung während des Reservedienstes. Die Unterhaltssicherung gleicht Einkommensverluste aus, die durch den Dienst bei der Bundeswehr entstehen.

Was ist die Unterhaltssicherung?

Die Unterhaltssicherung (USG) sichert Reservistinnen und Reservisten sowie deren Familien finanziell ab, wenn sie Reservedienst leisten. Rechtsgrundlage ist das Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Die Berechnung und Auszahlung erfolgt durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).

Die wichtigsten Leistungen sind die Mindestleistung (Tagessätze nach Dienstgrad), die Dienstleistungsprämie sowie der Ersatz von Verdienstausfall für Arbeitnehmer und Selbstständige.

USG im Detail

Häufige Fragen zur USG

Was wird durch die USG erstattet?
Erstattet werden Verdienstausfall (für Arbeitnehmer und Selbstständige), Mindestleistung (u. a. für Studierende oder Arbeitslose) sowie die Dienstleistungsprämie für jeden Diensttag. Alle Leistungsarten im Detail: USG Anspruch.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden – idealerweise vor Dienstantritt. Spätestens muss er bis 6 Monate nach Beendigung der Reservedienstleistung eingereicht werden (§ 3 Abs. 3 USG).
Gibt es Zuschläge für Auslandseinsätze?
Ja, für Dienstleistungen im Ausland gelten gesonderte Regelungen. Der Auslandszuschlag (§ 19 USG) wird steuerfrei ausgezahlt.
Muss ich die Prämie beantragen?
Nein. Die Reservistendienstleistungsprämie (§ 11 USG) wird von Amts wegen gezahlt – ein Antrag ist nicht notwendig. Für Leistungen nach §§ 5 bis 9, 14 und 19 USG besteht hingegen Antragspflicht.
Werden die USG-Leistungen versteuert?
Die USG-Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 48 EStG) – mit Ausnahme der Entschädigung für Selbstständige (§ 6 USG). Leistungen an Arbeitnehmer unterliegen dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz. Mehr dazu unter USG & Steuern.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Bei Fragen zur Unterhaltssicherung: per Post an das BAPersBw (Postfach 30 10 54, 40410 Düsseldorf) oder per E-Mail an USG@bundeswehr.org.

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