Dienstleistungen & Wehrübungen

Reservediensttage, Dienstarten und alles rund um Wehrübungen

Dienstarten im Überblick

Im Frieden stehen folgende Dienstleistungen für Reservistinnen und Reservisten an:
  • Reservedienstleistung (RDL) – Freiwillige Dienstleistung bzw. Übung, die nach Absprache mit dem jeweiligen Truppenteil erbracht wird. Die Obergrenze liegt bei maximal 300 Tagen (ca. 10 Monate) pro Kalenderjahr – vorausgesetzt, die Einheit (Btl/Verband) hat noch Kontingent verfügbar. Jede Einheit verfügt über ein eigenes, begrenztes Tagekontingent. In der Praxis leisten beorderte Reservisten in der Regel 6–19 Tage pro Jahr. Die Dauer von Kurz-Reservistendiensten beträgt bis zu drei Tage je Einzeldienst.
  • Dienstliche Veranstaltung (DVag) – Vorhaben der Streitkräfte zur militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung, in der Regel bis zu drei, maximal fünf Tage. Voraussetzungen: Wehrrechtliche Verfügbarkeit (v. a. gesundheitliche Eignung), 65. Lebensjahr noch nicht vollendet, Einverständnis zur Zuziehung und kein Zuziehungshindernis (z. B. anerkannter Kriegsdienstverweigerer). Während einer DVag besteht ein Wehrdienstverhältnis und ggf. Anspruch auf Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung – jedoch kein Anspruch auf USG-Leistungen.
  • Verbandsveranstaltung (VVag) – Veranstaltungen der in der Reservistenarbeit tätigen Verbände und Vereinigungen (z. B. Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.). Kein dienstlicher Rahmen erforderlich. Während einer VVag besteht kein Wehrdienstverhältnis.

Besonderer Reservistendienst

Neben dem allgemeinen Reservistendienst gibt es den Besonderen Reservistendienst mit folgenden Einsatzarten:
  • Hilfeleistung im Innern – Verwendungen in aktiven Verbänden der Streitkräfte nach Artikel 35 des Grundgesetzes, im Rahmen der Amtshilfe, bei einer Naturkatastrophe/dringender Eilhilfe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall. Grundsätzlich bis zu drei Monate im Kalenderjahr möglich.
  • Hilfeleistung im Ausland – Im Rahmen humanitärer Hilfe helfen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung gemeinsam mit zivilen Einsatzkräften den Opfern von Naturkatastrophen im Ausland. Grundsätzlich bis zu drei Monate im Kalenderjahr möglich.
  • Unbefristeter Wehrdienst – Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet werden, im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
  • Besondere Auslandsverwendung – Teilnahme an friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (z. B. multinationale Missionen oder Einsatz als Teil einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe). Grundsätzlich für höchstens sieben Monate.

Beordert vs. Unbeordert

Der Beorderungsstatus bestimmt maßgeblich die Möglichkeiten im Reservistendienst:
  • Beorderte Reservisten sind einem konkreten Dienstposten bei einem Truppenteil zugewiesen. Sie haben Anspruch auf regelmäßige Reservedienstleistungen (RDL) und können befördert werden. Die Beorderung ist die militärische Heimat.
  • Unbeorderte Reservisten gehören zur allgemeinen Reserve ohne feste Zuordnung. Sie können an Dienstlichen Veranstaltungen (DVag) teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf RDL.
  • Ziel sollte immer eine Beorderung sein – Kontaktaufnahme direkt beim gewünschten Truppenteil (S1 ResAngel) oder über das Karrierecenter der Bundeswehr.

Ablauf einer Wehrübung

Der typische Ablauf einer Reservedienstleistung: Zuerst wird die Übung mit dem Truppenteil abgesprochen. Dann erstellt das Karrierecenter den Heranziehungsbescheid (Vorlauf ca. 4–8 Wochen). Nach Erhalt informiert man den Arbeitgeber und holt die schriftliche Zustimmung ein. Am ersten Tag der Wehrübung erfolgen Einkleidung, truppenärztliche Untersuchung (BA 90/5) und die Meldung bei S1/A1. Unterkunft und Verpflegung werden von der Bundeswehr gestellt. Die finanzielle Absicherung erfolgt über das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) – alle Details dazu auf unserer USG-Seite.