USG Berechnung

So wird deine Unterhaltssicherung berechnet – Schritt für Schritt erklärt.

Grundprinzip: Wahlrecht zwischen zwei Berechnungswegen

Als RDL hast du die Wahl zwischen zwei Berechnungswegen. Dieses Wahlrecht wird bei jeder Übung neu ausgeübt:

Weg A: Verdienstausfall

Ersatz des tatsächlichen Netto-Verdienstausfalls. Für Arbeitnehmer max. 301 €/Tag (§ 5), für Selbstständige max. 430 €/Tag (§ 6). Sinnvoll, wenn dein Einkommen über der Mindestleistung liegt.

Weg B: Mindestleistung

Fester Tagessatz je nach Dienstgrad und Kinderzahl. Für alle RDL – auch Studierende, Arbeitslose oder Personen ohne Einkommen.

Zusätzlich erhält jeder RDL unabhängig vom gewählten Weg die Dienstleistungsprämie (§ 11 USG). Diese wird von Amts wegen gezahlt. Wer Anspruch auf welche Leistungsart hat, ist auf der Anspruchsseite erklärt.

Berechnung der Mindestleistung

1

Dienstgrad bestimmen

Dein Dienstgrad bestimmt die Höhe des Tagessatzes (Anlage zu § 8 Abs. 1 USG). Höherer Dienstgrad = höherer Tagessatz.

2

Familienstand berücksichtigen

Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder (0, 1, 2, 3+) gilt ein anderer Tagessatz. Ab dem 4. Kind wird die Differenz zwischen Spalte 4 und 5 je weiterem Kind addiert.

3

Diensttage multiplizieren

Tagessatz × Anzahl der Diensttage = Mindestleistung gesamt.

4

Prämie addieren

Die Dienstleistungsprämie (§ 11 USG) wird zusätzlich pro Diensttag gezahlt – unabhängig von der Mindestleistung. Wird von Amts wegen gezahlt, kein Antrag nötig.

Rechenbeispiel

Feldwebel, keine Kinder, 14 Diensttage (Wahl: Mindestleistung):

Mindestleistung/Tag (Feldwebel, 0 Kinder) 82,74 €
Mindestleistung gesamt (82,74 € × 14) 1158,36 €
Prämie/Tag (Feldwebel, § 11) 30,08 €
Prämie gesamt (30,08 € × 14) 421,12 €
Gesamt (Mindestleistung + Prämie) 1579,48 €

Wer statt der Mindestleistung den (höheren) Verdienstausfall wählt, erhält stattdessen den Netto-Verdienstausfall + Prämie. Die Prämie wird in beiden Fällen zusätzlich gezahlt.

Deinen persönlichen Betrag kannst du mit dem USG Rechner berechnen. Die zugrunde liegenden Tagessätze stehen in der USG Tabelle 2026.

Weitere Leistungsbausteine

Dienstgeld (§ 14 USG)

Für Dienst an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie eintägige Dienstleistungen an Freitagen wird eine zweite Prämie gezahlt. Die Höhe entspricht den Sätzen in Anlage 2 (Tabelle). Für Tage ohne Dienst wird das Dienstgeld nicht gewährt. Bei Anspruch auf Auslandsverwendungszuschlag entfällt das Dienstgeld.

Zuschlag für längeren Dienst (§ 12 USG)

Ab dem 15. Diensttag im Kalenderjahr: 70 € pro Tag, max. 700 € im Kalenderjahr. Wird von Amts wegen gezahlt. Entfällt, wenn eine Verpflichtungsvereinbarung (§ 13) vorliegt.

Verpflichtungszuschlag (§ 13 USG)

Bei bestehender Verpflichtungsvereinbarung (über 33 Tage): 35 € pro Tag ab dem 33. Tag, max. 1.470 € im Kalenderjahr. Die Vereinbarung muss vor dem 15. Diensttag beim BAPersBw eingegangen sein.

Auslandszuschlag (§ 19 USG)

Zusätzlicher Tagessatz bei Dienstleistungen im Ausland. Steuerfrei. Die Höhe richtet sich nach dem Dienstgrad (siehe USG Tabelle 2026).

Fahrtkosten (§ 17a USG)

Ab 30 km Entfernung zur Dienststätte: 20 Cent pro km (einfache Strecke), max. 20 € pro Tag.

Übersicht: Was wird wie gezahlt?

Leistung Antrag nötig? Steuerfrei?
Mindestleistung / Verdienstausfall Ja Ja*
Prämie (§ 11) Nein Ja
Dienstgeld (§ 14) Ja Ja
Zuschlag längerer Dienst (§ 12) Nein Ja
Auslandszuschlag (§ 19) Ja Ja
Fahrtkosten (§ 17a) Ja Ja

* Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 48 EStG. Leistungen an Arbeitnehmer unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Entschädigung für Selbstständige (§ 6) ist steuerpflichtig.

Was ist günstiger – Mindestleistung oder Verdienstausfall?

Die Antwort hängt von deinem Netto-Einkommen ab. Die Mindestleistung ist ein fester Tagessatz – der Verdienstausfall orientiert sich an deinem tatsächlichen Verdienst.

Faustregel

  • Mindestleistung wählen, wenn dein Netto-Tagesverdienst unter dem Mindestleistungssatz liegt (z. B. Studierende, Teilzeitkräfte, Arbeitslose)
  • Verdienstausfall wählen, wenn dein Netto-Tagesverdienst über dem Mindestleistungssatz liegt

Die Prämie (§ 11 USG) wird in beiden Fällen zusätzlich gezahlt. Ebenso können Dienstgeld, Auslandszuschlag und Fahrtkosten hinzukommen. Mit dem USG Rechner kannst du beide Varianten vergleichen.

Typische Fehler bei der Berechnung

Prämie vergessen

Viele Reservisten rechnen nur mit der Mindestleistung. Die Prämie (§ 11) kommt aber immer obendrauf – sie wird von Amts wegen gezahlt.

Brutto statt Netto verglichen

Der Verdienstausfall ersetzt den Netto-Verdienstausfall. Vergleiche deinen Netto-Tagesverdienst mit dem Mindestleistungssatz – nicht dein Bruttogehalt.

Kinderzahl nicht aktualisiert

Die Mindestleistung steigt mit der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder. Prüfe vor jeder Übung, ob deine Angaben im Antrag aktuell sind.

Antragsfrist verpasst

Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Dienstende beim BAPersBw eingehen (§ 3 Abs. 3 USG). Danach verfällt der Anspruch. Mehr dazu unter USG Anspruch.

Rechtsgrundlage: Tagessätze gemäß Anlage zu § 8 Abs. 1 USG (aktuell: MLAnpV vom 01.05.2024). Prämien und Dienstgeld gemäß Anlagen 1 und 2 zum USG (aktuell: BGBl. 2025 I Nr. 370). Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid des BAPersBw.