USG Rechner – Versorgungsempfänger

Für Pensionäre im Reservistendienst – Vergleich: Unterschiedsbetrag (§ 9) vs. Mindestleistung (§ 8 USG)

Versorgungsempfänger-Rechner

Wahlrecht: § 9 USG vs. § 8 USG im Vergleich

Wahlrecht-Vergleich: Dieser Rechner berechnet beide Varianten parallel – den Unterschiedsbetrag (§ 9 USG) und die Mindestleistung (§ 8 USG) unter Anrechnung deiner Versorgungsbezüge. Das Wahlrecht gilt pro Dienstleistung und bindet für deren Dauer.

Dein monatliches Ruhegehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer – inkl. Familienzuschlag, falls bezogen.

Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der dein Ruhegehalt berechnet wird – nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer. Den Wert findest du im Besoldungsnachweis oder über den BMVg-Besoldungsrechner.

Für den Vergleich mit der Mindestleistung (§ 8 USG):

Dein Dienstgrad bestimmt den Tagessatz der Mindestleistung.

§ 9 USG – Unterschiedsbetrag

Tagessatz: 0,00 €

0,00 €

Gesamt für 1 Tag

§ 8 USG – Mindestleistung

Tagessatz (Tabelle): 0,00 €

Brutto: 0,00 €

./. Versorgungsbezüge anteilig: −0,00 €

0,00 €

Netto nach Anrechnung für 1 Tag

Steuerfrei · kein Progressionsvorbehalt

Alle Angaben ohne Gewähr

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die Empfehlung ersetzt keine Rechtsberatung. Individuelle Merkmale wie Steuerabzüge, Familienzuschläge, Besoldungsdaten oder sonstige Besonderheiten können zu Abweichungen führen. Verbindlich ist ausschließlich die tatsächliche Festsetzung durch das BAPersBw.

Das Wahlrecht zwischen § 9 USG und § 8 USG gilt pro Dienstleistung und bindet für deren Dauer. Alle aktuellen Tagessätze findest du in der USG-Tabelle.

Hinweis: Dieser Rechner gilt ausschließlich für Reservistendienst Leistende, die Versorgungsempfänger (Pensionäre) sind. Wer noch aktiv erwerbstätig ist, nutzt den regulären USG-Rechner.
Rechtsgrundlage: § 9 USG – Versorgungsempfänger erhalten den Unterschiedsbetrag zwischen ihren Versorgungsbezügen (netto) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (netto, Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der das Ruhegehalt berechnet ist). Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Die Leistung ist steuerfrei gem. § 3 Nr. 48 EStG – mehr dazu unter USG & Steuern.
Wahlrecht: Der Rechner oben vergleicht beide Varianten automatisch. Das Wahlrecht zwischen § 9 und § 8 USG gilt pro Dienstleistung und bindet für deren Dauer. Alle aktuellen Tagessätze findest du in der USG-Tabelle.

Du bist kein Pensionär? Dann nutze den regulären USG-Rechner für die Berechnung deiner Mindestleistung und Prämie. Allgemeine Infos zum Anspruch findest du unter USG Anspruch.