USG Rechner – Versorgungsempfänger
Für Pensionäre im Reservistendienst – Vergleich: Unterschiedsbetrag (§ 9) vs. Mindestleistung (§ 8 USG)
Versorgungsempfänger-Rechner
Wahlrecht: § 9 USG vs. § 8 USG im Vergleich
Dein monatliches Ruhegehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer – inkl. Familienzuschlag, falls bezogen.
Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der dein Ruhegehalt berechnet wird – nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer. Den Wert findest du im Besoldungsnachweis oder über den BMVg-Besoldungsrechner.
Für den Vergleich mit der Mindestleistung (§ 8 USG):
Dein Dienstgrad bestimmt den Tagessatz der Mindestleistung.
§ 9 USG – Unterschiedsbetrag
Tagessatz: 0,00 €
0,00 €
Gesamt für 1 Tag
§ 8 USG – Mindestleistung
Tagessatz (Tabelle): 0,00 €
Brutto: 0,00 €
./. Versorgungsbezüge anteilig: −0,00 €
0,00 €
Netto nach Anrechnung für 1 Tag
Steuerfrei · kein Progressionsvorbehalt
Alle Angaben ohne Gewähr
Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die Empfehlung ersetzt keine Rechtsberatung. Individuelle Merkmale wie Steuerabzüge, Familienzuschläge, Besoldungsdaten oder sonstige Besonderheiten können zu Abweichungen führen. Verbindlich ist ausschließlich die tatsächliche Festsetzung durch das BAPersBw.
Das Wahlrecht zwischen § 9 USG und § 8 USG gilt pro Dienstleistung und bindet für deren Dauer. Alle aktuellen Tagessätze findest du in der USG-Tabelle.
Du bist kein Pensionär? Dann nutze den regulären USG-Rechner für die Berechnung deiner Mindestleistung und Prämie. Allgemeine Infos zum Anspruch findest du unter USG Anspruch.